AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss
Mit der Anmeldung bietet der Kunde der OTS Gruppentouristik – eine Marke der aovo Touristik AG (kurz „OTS“) den Abschluss des Vertrages nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die OTS dem Kunden den Leistungsumfang und den Leistungspreis schriftlich bestätigt hat. Weicht der Inhalt dieser Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung des Kunden ab, ist die OTS an das in dieser Bestätigung enthaltene geänderte Angebot lediglich zehn Tage lang gebunden. Der Vertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der obigen Bindungsfrist der OTS die Annahme erklärt, was auch konkludent durch Erbringung einer Anzahlung oder der vollständigen Zahlung erfolgen kann.

2. Leistungen und Preise
Der Inhalt des Vertrages wird ausschließlich durch die Beschreibungen und Preisangaben in dem für den Leistungszeitraum gültigen Prospekt der OTS bestimmt. Ergänzende und abweichende Nebenabreden werden nur wirksam, wenn die OTS sie schriftlich bestätigt. Die angegebenen Preise sind Endpreise. Preisänderungen sind nach Abschluss des Vertrages aussachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen (Änderungen der Steuern, Gebühren, Abgaben, Tarife u.ä.) in dem Umfang möglich, die die sachlichen Gründe das Ausmaß der Preisänderungen rechtfertigen, wenn zwischen dem Zugang der Bestätigung/Rechnung beim Kunde und dem vereinbarten Leistungsbeginn mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde rechtzeitig, spätestens jedoch drei Wochen vor Leistungsbeginn in Kenntnis gesetzt. Danach sind Preiserhöhungen nicht mehrzulässig. Bei einer Preiserhöhung von über fünf Prozent des Preises ist der Kunde berechtigt, innerhalb von zehn Tagen kostenfrei schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Änderungen oder Abweichungen einzelner Teile der vereinbarten Vertragsleistung, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von der OTS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen. Die OTS ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen rechtzeitig in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird sie dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Alle Preise basieren – soweit im Programm nicht anders angegeben – auf einer Mindestbeteiligung von 20 Personen (ausgenommen Großbritannien und Skandinavien: dort Mindestbeteiligung 35 Personen). Geringere Teilnehmerzahlen können einen Preiszuschlag notwendig machen.

3. Zahlungen
Sollte keine Vereinbarung getroffen worden sein, wird die Zahlung spätestens 14 Tage vor Antritt der Reise fällig. Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer auf das im Bestätigungsschreiben der OTS bezeichnete Konto der OTS zu leisten. Wird der Rechnungspreis nicht rechtzeitig und vollständig bezahlt, so wird der Vertrag rückwirkend aufgelöst. Die OTS kann zusätzlich als Schadensersatz die im Fall des Rücktritts des Unternehmers zu leistenden Rücktrittskosten verlangen, siehe dazu unten 4.

4. Rücktritt
Der Kunde kann jederzeit vor Leistungsbeginn von der Bestellung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der OTS. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder wird die Leistung ohne Rücktrittserklärung des Kunden nicht in Anspruch genommen, so kann die OTS die ihr durch den Rücktritt entstehenden Kosten (Rücktrittskosten) unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen und des durch anderweitige Verwertung der vereinbarten Leistung erzielten Erlöses verlangen oder diese pauschalieren. Diese Pauschalen richten sich nach dem Leistungspreis und betragen mindestens wie folgt: bis 28 Tage vor Leistungsbeginn 8 %, ab dem 27. Tag vor Leistungsbeginn 50 % des bestätigten Gesamt-Leistungspreises. Diese Pauschalen sind als Mindestbeträge zu verstehen und können im Einzelfall ab dem 27. Tag vor Leistungsantritt, durch der OTS in Rechnung gestellte Storno- oder Rücktrittskosten der Leistungsträger erhöht werden. Dem Kunden bleibt es unbenommen, der OTS nachzuweisen, dass OTS kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Wird die Durchführung der Leistung vor Leistungsbeginn infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wie z.B. durch Krieg, Streik, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (z.B. Beschlagnahme von Unterkünften, Embargos), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörungen von Unterkunftsstätten oder Vorfälle, die in ihren Auswirkungen den vorgenannten Beispielen entsprechen, so kann OTS vom Vertrag zurücktreten. Das gleiche gilt, wenn außergewöhnliche Umstände und die sich damit für die Durchführung der Leistung ergebenden Erschwerungen, Gefährdungen oder Beeinträchtigungen von einer offiziell zu entsprechender Aussage berufenen staatlichen Institution oder Behörde bestätigt werden. In diesen Fällen erhält der Kunde den gezahlten Leistungsbetrag abzüglich der der OTS entstandenen Kosten erstattet. Ergeben sich die genannten Umstände nach Leistungsbeginn, so sind beide Parteien zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Erfolgen in diesem Fall Rückerstattungen durch dritte Leistungserbringer, so werden diese an den Kunde weitergegeben, weitere Zahlungen durch OTS erfolgen nicht.

5. Haftung/Gewährleistung
Die OTS haftet im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht, die der eines ordentlichen Kaufmanns entspricht, für die gewissenhafte Leistungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der dritten Leistungserbringer, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit. Wird die Leistung durch OTS nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Die OTS kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die OTS kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Falls das Abhilfeverlangen keinen Erfolg hatte und Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind, kann der Kunde eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Leistungspreises verlangen (Minderung). Der Leistungspreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Leistung in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterläßt, den Mangel unverzüglich anzuzeigen.

6. Pass-, Visa- und Zollbestimmungen
Sofern es der OTS möglich ist, wird sie den Kunden über wichtige Änderungen der in der Leistungsbeschreibung wiedergegebenen Vorschriften bezüglich Pass-, Visa- und Zollbestimmungen vor Leistungsbeginn informieren. Eine Gewähr für die erteilten Informationen übernimmt die OTS nicht. Der Kunde ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich und wird angehalten, sich entsprechend zu informieren. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung der genannten Vorschrift erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, auch wenn diese Vorschriften nach Vertragsabschluß geändert werden sollten. Auf Wunsch des Kunden kann die OTS ein eventuell notwendiges Visum kostenpflichtig beschaffen. Die Beschaffung erfolgt ohne Gewähr. Sollte ein Visum nicht oder nicht rechtzeitig erteilt werden oder Einzelvorschriften durch den Kunden nicht erfüllt werden und der Kunde deshalb die Leistung nicht in Anspruch nehmen kann, so gilt dies als Rücktritt des Kunden analog oben 3. letzter Satz. Die Visabesorgung ist ausdrücklich nicht Bestandteil der touristischen Leistungen.

7. Haftungsbeschränkungen
Die Haftung der OTS ist auf den dreifache Höhe des Einzel-Leistungspreises beschränkt, sofern es sich nicht um Schäden an Leben, Körper und Gesundheit handelt und soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit die OTS für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein aufgrund eines Verschuldens eines dritten Leistungserbringers verantwortlich ist. Unberührt davon bleibt die Verpflichtung der OTS, die Leistung sorgfältig vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Leistungen beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen und zu überwachen. Die OTS haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremd- oder Drittleistungen lediglich vermittelt und die in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremd- oder Drittleistungen gekennzeichnet werden. Ein Anspruch auf Schadenersatz gegen die OTS ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem dritten Leistungserbringer zu zu liefernden Leistungen anzuwenden sind, wenn dessen Haftung insoweit ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

8. Mitwirkungspflicht, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
Reklamationen und Abhilfeverlangen sind vom Kunden unbedingt sofort an Ort und Stelle anzumelden und vom Leistungserbringer in Schriftform bestätigen zu lassen, damit OTS und der Leistungserbringer die Möglichkeit haben, diese zu beheben. Unterläßt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen oder Abhilfe zu verlangen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des Leistungspreises nicht ein. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Leistungsende schriftlich gegenüber der OTS geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Ansprüche des Kunden verjähren ansonsten in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunde und der OTS Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder die OTS die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

9. Sonderbedingungen für bestimmte Reiseformen und Veranstaltungen
Für Flugreisen, Schiffsreisen und Eintrittskarten zu Kulturveranstaltungen gelten ergänzende bzw. diese AGB’s ganz oder teilweise ersetzende Sonderbedingungen. Diese werden zusammen mit dem Angebot, spätestens aber zusammen mit der Bestätigung durch OTS dem Kunden ausgehändigt sowie auf Wunsch auch gesondert übersandt.

10. Sonstiges
Alle Angaben in Prospekten und Leistungsbeschreibungen entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Berichtigungen bei Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern bleiben vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde kann die OTS, soweit gesetzlich zulässig, nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen der OTS gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz der OTS maßgebend.

Stand: 02/2009